Verleih

Eine pfundige Sache, der AUSLEIHSERVICE des Kreisjugendrings für:
Unsere wichtigsten Verleihbedingungen:
Verleih nur an nichtgewerbliche Veranstalter im Landkreis!
Bestellung telefonisch möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Verleih besteht nicht.
Der Verleiher übernimmt keine Haftung.
Der Entleiher ist für die termingerechte Abholung und Rückgabe verantwortlich.
Für Material- und Geräteschaden sowie für fremde Personen- und Sachschäden muss der Entleiher auch im Falle leichter Fahrlässigkeit uneingeschränkt haften.