Förderung
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Ort + Kreis
Ort + Kreis
Die Anträge können formlos eingereicht werden an den Kreisjugendring Kelheim
Affeckinger Str. 26
93309 Kelheim
Tel.: 09441/29307
Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Falls ihr Fragen habt könnt ihr euch gerne von der Geschäftsstelle beraten lassen (s.o.).Bitte beachtet bei der Antragstellung auch den Punkt Allgemeines (s.u.).
Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen
Jugendbildungsmaßnahmen sind Bildungsveranstaltungen für Jugendliche, im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Bereich (z.B. Erste Hilfe Parcour, Erlebnispädagogische Maßnahmen, Teambildungswochenende, Tanzworkshop, Bibelwochenende…)
Der Antrag auf Zuschuss ist formlos vor Beginn der Maßnahme/Veranstaltung, jedoch bis spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme Veranstaltung einzureichen. Die für die Förderung erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 01.10. des laufenden Haushaltsjahres einzureichen.
Förderung besonderer Aktivitäten
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Kreis
Förderung auf Kreisebene
Die Anträge können formlos eingereicht werden an den Kreisjugendring Kelheim
Affeckinger Str. 26
93309 Kelheim
Tel.: 09441/29307
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Falls ihr Fragen habt könnt ihr euch gerne von der Geschäftsstelle beraten lassen (s.o.).Bitte beachtet bei der Antragstellung auch den Punkt Allgemeines (s.u.).
Förderung von Veranstaltungen der internationalen Jugendbegegnung
Der Antrag auf Zuschuss ist formlos vor Beginn der Maßnahme/Veranstaltung, jedoch bis spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme Veranstaltung einzureichen. Die für die Förderung erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 01.10. des laufenden Haushaltsjahres einzureichen.
Förderung von Freizeitmaßnahmen
Der Antrag auf Zuschuss ist formlos vor Beginn der Maßnahme/Veranstaltung, jedoch bis spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme Veranstaltung einzureichen. Die für die Förderung erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 01.10. des laufenden Haushaltsjahres einzureichen.
Grundförderung
Grundfoerderung der Jugendverbaende
Anträge für das vergangene Jahr müssen mit dem Ver-wendungsnachweis bis 31.03. beim Kreisjugendring eingegangen sein.
Förderung von Geräten und Materialien
Die Anträge sind formlos einmal jährlich zum 01.10. für das laufende Haushaltsjahr beim KJR einzureichen.
Förderung von Projekten und Aktivitäten
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Specials
Projektförderung
Die Anträge können formlos eingereicht werden an den Kreisjugendring Kelheim
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Falls ihr Fragen habt könnt ihr euch gerne von der Geschäftsstelle beraten lassen (s.o.).Bitte beachtet bei der Antragstellung auch den Punkt Allgemeines (s.u.).
Infos zur Projektförderung 2024
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Wichtig!
Wichtig!
Die Anträge können formlos eingereicht werden an den Kreisjugendring Kelheim
Affeckinger Str. 26
93309 Kelheim
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